Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für die Bereitstellung der VatBlitz Automation Software gegenüber Unternehmern.
Hinweis: Diese Fassung ist ein Entwurf für den Launch und wird vor Vertragsschluss anwaltlich final geprüft. Mit [PLATZHALTER] gekennzeichnete Angaben werden vor Inkrafttreten ergänzt.
§1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der VatBlitz UG (haftungsbeschränkt), Lange Str. 39, 38448 Wolfsburg („VatBlitz“, „wir“) und ihren Kunden („Kunde“) über die Nutzung der von VatBlitz bereitgestellten Software zur Automatisierung von Rechnungs- und Belegverarbeitung („Plattform“).
(2) Der Vertrag richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, VatBlitz stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(4) Begriffsbestimmungen:
- „Plattform“ bezeichnet die von VatBlitz betriebene Software zur Erfassung, Normalisierung und Kategorisierung von Belegen sowie deren Übertragung in das Lexware Office-Konto des Kunden.
- „Beleg“ bezeichnet eine Rechnung, Quittung oder ein vergleichbares Dokument, das über eine vom Kunden angebundene Quelle erfasst wird.
- „Quelle“ bezeichnet ein vom Kunden angebundenes System, aus dem Belege bezogen werden (z. B. E-Mail-Postfach, Lieferantenportal, Online-Shop, Marktplatz, Zahlungsdienstleister).
- „Kategorisierung“ bezeichnet den von der Plattform auf Grundlage historischer Buchungsmuster erzeugten Vorschlag zur buchhalterischen Einordnung eines Belegs.
- „Freigabe“ bezeichnet die ausdrückliche Bestätigung einer Kategorisierung durch den Kunden vor deren Übertragung in das Lexware Office-Konto.
§2 Vertragsschluss und Onboarding
(1) Der Zugang zur Plattform erfolgt ausschließlich auf Einladung durch VatBlitz im Rahmen eines individuellen Onboardings. Eine eigenständige Registrierung durch den Kunden ist nicht vorgesehen.
(2) Mit der Bestätigung des von VatBlitz unterbreiteten Angebots durch den Kunden und der Einrichtung des Zugangs durch VatBlitz kommt der Vertrag zustande.
(3) VatBlitz ist berechtigt, den Vertragsschluss von einer Prüfung der Angaben des Kunden abhängig zu machen und diesen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§3 Leistungsbeschreibung
(1) VatBlitz stellt dem Kunden eine Softwarelösung zur Verfügung, die Rechnungen und Belege aus vom Kunden angebundenen Quellen erfasst, normalisiert und in das vom Kunden selbst betriebene Lexware Office-Konto überträgt.
(2) Die Plattform kategorisiert Belege auf Grundlage der historischen Kategorisierungsmuster des Kunden mittels automatisierter, KI-gestützter Vorschläge. Diese Vorschläge stellen ausdrücklich keine steuerliche oder buchhalterische Entscheidung und keine verbindliche Kontierung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Jede Kategorisierung bedarf der Prüfung und Freigabe durch den Kunden, bevor sie in das Lexware Office-Konto übertragen wird.
(3) VatBlitz ist keine Steuerberatungsgesellschaft und keine Buchführungskanzlei im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG). VatBlitz erbringt keine individuelle steuerliche Beratung und übernimmt keine Verantwortung für die steuerliche Korrektheit der Buchführung des Kunden. Der Kunde bleibt zusammen mit seinem Steuerberater allein verantwortlich für die Richtigkeit, Vollständigkeit und steuerliche Behandlung seiner Buchführung.
(4) Lexware Office bleibt durchgehend das führende Buchhaltungssystem des Kunden. VatBlitz ersetzt Lexware Office nicht, greift nicht eigenmächtig in die Buchführung des Kunden ein und übernimmt keine Aufbewahrungspflicht für Buchführungsunterlagen, soweit nicht ausdrücklich gesondert vereinbart.
(5) Der konkrete Funktionsumfang zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ergibt sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Website von VatBlitz. Als „verfügbar“ gekennzeichnete Funktionen sind produktiv nutzbar; als „in Entwicklung“ oder „geplant“ gekennzeichnete Funktionen sind nicht Vertragsbestandteil, bis sie ausdrücklich als verfügbar gekennzeichnet werden.
(6) VatBlitz ist berechtigt, den Funktionsumfang der Plattform im Rahmen der technischen Weiterentwicklung anzupassen, sofern dies den vertragsgemäßen Gebrauch für den Kunden nicht wesentlich einschränkt.
(7) Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, übernimmt VatBlitz keine Verfügbarkeitsgarantie in Form eines Service Level Agreements (SLA). VatBlitz ist um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform bemüht, schuldet jedoch keine bestimmte Mindestverfügbarkeit.
§4 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Daten und angebundenen Quellen.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, zur Prüfung vorgelegte Belege im Freigabe-Bereich der Plattform zeitnah, spätestens jedoch innerhalb von [PLATZHALTER, z. B. 14 Tagen] zu prüfen und freizugeben oder zu korrigieren.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten, sie nicht an Dritte weiterzugeben und VatBlitz unverzüglich zu informieren, falls der Verdacht eines unbefugten Zugriffs besteht.
(4) Der Kunde bleibt selbst verpflichtet, die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Buchführungsunterlagen (u. a. § 257 HGB, § 147 AO, § 14b UStG) einzuhalten.
(5) Der Kunde stellt sicher, dass die Anbindung von Quellen (z. B. E-Mail-Postfächer, Marktplatzkonten) rechtmäßig erfolgt und er zur Weitergabe der darin enthaltenen Daten an VatBlitz berechtigt ist.
§5 Mitwirkungspflichten
(1) Der Kunde stellt VatBlitz die für die Einrichtung und den Betrieb der Plattform erforderlichen Informationen, Zugänge und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Verzögerungen, die durch eine Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden entstehen, gehen nicht zu Lasten von VatBlitz; vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend.
§6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preismodell gemäß [PLATZHALTER — Verweis auf aktuelle Preisliste]. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, monatlich im Voraus per [PLATZHALTER, z. B. SEPA-Lastschrift] fällig. Die Kosten des Lexware-Office-Abonnements trägt der Kunde gegenüber Lexware.
(3) Bei Zahlungsverzug ist VatBlitz berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu verlangen sowie nach vorheriger Ankündigung und angemessener Fristsetzung den Zugang zur Plattform vorübergehend einzuschränken, bis der Zahlungsrückstand ausgeglichen ist.
(4) VatBlitz ist berechtigt, die Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von [PLATZHALTER, z. B. 6 Wochen] zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums anzupassen. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung außerordentlich zu kündigen.
§7 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von [PLATZHALTER, z. B. 30 Tagen] zum Monatsende gekündigt werden, sofern nicht abweichend vereinbart.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund für VatBlitz liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit der Zahlung der Vergütung in erheblichem Umfang in Rückstand gerät oder die Plattform in rechtswidriger Weise nutzt.
(3) Nach Vertragsende erhält der Kunde für einen Zeitraum von [PLATZHALTER, z. B. 30 Tagen] die Möglichkeit, seine bei VatBlitz gespeicherten Daten zu exportieren. Danach werden die Daten gelöscht, soweit dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§8 Gewährleistung
(1) VatBlitz gewährleistet, dass die Plattform bei vertragsgemäßer Nutzung im Wesentlichen die in der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung dargestellten Funktionen erfüllt.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von [PLATZHALTER, z. B. 14 Tagen] nach Feststellung schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, gilt die Leistung insoweit als genehmigt.
(3) Bei berechtigter Mängelrüge ist VatBlitz zunächst zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist berechtigt.
§9 Haftung
(1) VatBlitz haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht, d. h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung von VatBlitz der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, höchstens jedoch auf die in den zwölf Monaten vor dem Schadensereignis gezahlte Vergütung [PLATZHALTER — Höchstbetrag nach anwaltlicher Prüfung].
(3) Im Übrigen ist die Haftung von VatBlitz für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
(4) VatBlitz haftet nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass der Kunde eine von der Plattform vorgeschlagene Kategorisierung ohne eigene Prüfung übernimmt, gesetzliche Aufbewahrungs- oder Meldepflichten nicht selbst einhält oder Fehler in von ihm bereitgestellten Quelldaten nicht korrigiert.
(5) VatBlitz haftet nicht für die Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit oder Sicherheit von Drittsystemen (insbesondere Lexware Office und angebundene Quellen), soweit diese außerhalb des Einflussbereichs von VatBlitz liegen.
(6) Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei regelmäßiger, dem Risiko angemessener Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre.
(7) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von VatBlitz.
§10 Freistellung
Der Kunde stellt VatBlitz von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung gesetzlicher Vorschriften oder Rechte Dritter durch den Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform beruhen, es sei denn, der Kunde hat die Rechtsverletzung nicht zu vertreten.
§11 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung von VatBlitz sowie, soweit VatBlitz Belegdaten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gemäß dem gesondert abzuschließenden Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO, der Bestandteil dieser AGB wird, sobald er von beiden Parteien abgeschlossen ist.
§12 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung bekanntwerdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei — insbesondere Geschäfts- und Finanzdaten — vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
(2) Diese Verpflichtung gilt über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus fort.
§13 Geistiges Eigentum
Alle Rechte an der Plattform, insbesondere an der zugrundeliegenden Software, den Algorithmen und der Kategorisierungslogik, verbleiben bei VatBlitz. Dem Kunden wird für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an der Plattform eingeräumt.
§14 Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten, soweit diese auf Umständen außerhalb ihres Einflussbereichs beruht (höhere Gewalt), einschließlich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, Krieg, behördliche Maßnahmen sowie großflächige Ausfälle von Internet- oder Energieinfrastruktur.
§15 Abtretung und Aufrechnung
(1) Der Kunde kann Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von VatBlitz an Dritte abtreten.
(2) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Ansprüche von VatBlitz aufrechnen.
§16 Änderungen dieser AGB
VatBlitz behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies zur Anpassung an geänderte rechtliche oder technische Rahmenbedingungen erforderlich ist. Der Kunde wird über Änderungen mit einer Frist von mindestens [PLATZHALTER, z. B. 6 Wochen] vor deren Inkrafttreten in Textform informiert. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von [PLATZHALTER, z. B. 4 Wochen] nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen; VatBlitz weist in der Änderungsmitteilung gesondert auf diese Folge hin.
§17 Schriftformklausel
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis selbst.
§18 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, [PLATZHALTER — voraussichtlich Braunschweig als zuständiges Landgericht für den Sitz in Wolfsburg].
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.